Die Polizei Berlin veröffentlicht einmal jährlich im Frühjahr eine Statistik über Disziplinar-, Abmahnungs- und Strafverfahren gegen Polizeiangehörige.
Alle Interessierten können darin die statistische Zusammenstellung der im vorigen Jahr eingeleiteten und abgeschlossenen Disziplinar- bzw. Abmahnungs- und Strafverfahren sowohl gegen Beamtinnen und Beamte als auch gegen die Tarifbeschäftigten der Polizei Berlin abrufen. Die Zahlen abgeschlossener Disziplinar- bzw. Strafverfahren korrespondieren jedoch nicht unbedingt mit denen der im selben Jahr eingeleiteten, da es sich häufig um Verfahren aus unterschiedlichen Jahren handelt.
Das Disziplinarrecht dient dazu, die Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten. Es regelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Beamtin oder ein Beamter ein Dienstvergehen begeht, wie dieses aufzuklären und darauf zu reagieren ist. Verletzt eine Beamtin oder ein Beamter schuldhaft die ihr bzw. ihm obliegende Pflicht, so begeht sie bzw. er ein Dienstvergehen, welches disziplinarrechtliche Folgen haben kann.
Die Disziplinarmaßnahme dient dazu, Beamtinnen und Beamte an die Einhaltung ihrer Beamtenpflichten zu ermahnen oder beim Vorliegen sehr schwerwiegender Verfehlungen dauerhaft aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Gleiches gilt für Verstöße von Tarifbeschäftigten gegen obliegende Pflichten bzw. Dienstvorschriften.
In den nachfolgenden pdf-Dateien erhalten Sie ausführliches Zahlenmaterial aufgelistet.