Cybergrooming

Kind schaut auf sein Handy vor einem blauen Matrix-Hintergrund

 
 
Bei dem Phänomen „Cybergrooming“ handelt es sich um die sexuell motivierte Kontaktaufnahme zu Minderjährigen im Internet.

Unter dem Begriff „Cybergrooming“ (to groom ([engl.] = vorbereiten, pflegen, zurechtmachen) versteht man das gezielte Ansprechen Minderjähriger im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte herzustellen, um diese online bzw. offline zu missbrauchen. Es handelt es sich um eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und ist gemäß §176 StGB strafbar.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über Social Media Plattformen wie Snapchat, TikTok, Instagram, Knuddels oder diverse Internetspieleplattformen wie Fortnite, Minecraft und Roblox. Nach kurzem „Kennenlernen“ verlagern Täterinnen und Täter die Konversation häufig auf Messengerdienste wie WhatsApp.

Icons von Snapchat, Tiktok, Instagram, Fortnite, Minecraft, Roblox und Whatsapp

Die Täterinnen und Täter bedienen häufig Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nach emotionaler Nähe, machen Komplimente, nehmen sich Zeit, hören zu und stellen sich selbst als attraktiv und jung dar. Dabei gehen sie sehr manipulativ vor. Kinder und Jugendliche sollen über die Chatkommunikation zu sexuellen Handlungen an sich selber oder an anderen gebracht werden. Dazu beschreiben die Täterinnen und Täter sexuelle Vorgehensweisen und bringen die Kinder schließlich zur Übersendung von Nacktbildern und -videos. Es handelt sich hierbei um kinder-/ jugendpornografisches Material!

Das Video einer EUROPOL-Kampagne zum Phänomen Cyber-Grooming zeigt eindrucksvoll, wie Täter über das Internet und per Smartphone gezielt auf Minderjährige einwirken, um diese zu Liveaufnahmen mit sexuellen Inhalten oder zur Erstellung und zum Versand kinder- und jugendpornografischer Bild- und Videodateien zu bewegen.

  • Infoflyer Cybergrooming

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