Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) hat jede öffentliche Stelle ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen. Daher wird anliegend der Aktenplan der Polizei Berlin veröffentlicht.
Für alle nach dem Aktenplan geführten Akten gilt grundsätzlich das Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG.
Nicht alle Akten stehen uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung. Für jeden Antrag nach dem IFG erfolgt eine Prüfung, ob Gründe nach §§ 5 ff IFG vorliegen die einem Informationszugang entgegenstehen.
Gemäß § 16 IFG ist eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig.
Die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Informationsfreiheit bei der Polizei Berlin ist wie folgt zu erreichen:
Polizei Berlin
Justiziariat
PPr Just 43 IFG
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin