Barrierefreiheits-Erklärung für den IKT-Basisdienst Digitaler Antrag

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei, IKT-Basisdienst Digitaler Antrag

Wir haben den Anspruch, unsere digitalen Anträge barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die digitalen Anträge im Service-Portal unter service.berlin.de

Die gesonderte Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für das Angebot im Webauftritt service.berlin.de finden Sie zusätzlich unter Barrierefreiheits-Erklärung SPB

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 26.07.2019 erstellt.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind noch nicht barrierefrei:

BITV Prüfbereich 1.1.1a – Alternativtexte für Bedienelemente

  • Das Symbol zum Auf- und Zuklappen der Fortschrittsanzeige auf der rechten Seite besitzt keine textliche Alternative.
  • Die Datepicker-Symbole innerhab einer Formularfelder der Anwendung besitzen keine textliche Alternative.
  • Bereich Feldtabellen: lange Tabellen besitzen Buttons zum Vor- und Zurückscrollen. Diese Buttons besitzen keine textliche Alternative.

BITV Prüfbereich 2 3.3.1a – Fehlererkennung

  • Bei Fehleingaben kommen zwar deutliche Fehlermeldungen. Diese werden aber nicht direkt vom Screenreader ausgegeben.
  • Datepicker: Datum muss im Format TT.MM.JJJJ sein.
  • Bereich HTML5: Screenreader melden bei fehlendem @ im unteren Formularfeld lediglich „ungültiger Eintrag“.

BITV Prüfbereich 4.1.2a – Name, Rolle, Wert verfügbar

  • Bereich Textbereiche, Formularfeld Textbereich mit Zähler: die Anzahl der noch zur Verfügung stehenden Zeichen wird nicht ausgegeben.
  • Auch wenn man die maximale Anzahl von Zeichen bereits erreicht hat, ist es per Screenreader nicht möglich, dies bei der Eingabe zu erkennen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: BDA Geschäftsstelle
E-Mail: ikt-bda-support@senatskanzlei.berlin.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit