Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei, IKT-Basisdienst Digitaler Antrag
Wir haben den Anspruch, unsere digitalen Anträge barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die digitalen Anträge im Service-Portal unter service.berlin.de
Die gesonderte Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für das Angebot im Webauftritt service.berlin.de finden Sie zusätzlich unter Barrierefreiheits-Erklärung SPB