OZG - Die Digitalisierung der Verwaltung
Bild: Doro Spiro
Mit nur wenigen Klicks bestellen wir online, überweisen Geld über eine App, oder reichen Anträge digital an die Krankenkasse weiter. Das wünschen sich die Bürger auch von einer serviceorientierten Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) steht für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, damit der Gang zum Amt bald wegfällt.
Von einer digitalen Verwaltung profitieren alle Beteiligten. Antragsprozesse können digital effizienter und weniger fehleranfällig gestaltet sein, die Auffindbarkeit benötigter Formulare und Ansprechpersonen über Behördengrenzen hinweg kann über Suchfunktionen einfach gelingen. Das spart letztendlich Zeit und Ressourcen auf allen Seiten.
Die Grundlage zur Umsetzung ist der OZG-Umsetzungskatalog. Die Basis dazu ist der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung. Hier wurden 575 Leistungsbündel festgelegt, die wiederum 14 Themenfelder zugeordnet wurden: Diese Leistungsbündel werden OZG-Leistungen genannt.
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