Wenn Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bequem von zu Hause aus ihre Verwaltungsangelegenheiten erledigen oder wenn die Behörden elektronisch zusammenarbeiten ohne dass Papierdokumente weitergereicht werden müssen, dann ist das möglich aufgrund des Berliner E-Government-Gesetzes. Denn E-Government ermöglicht den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Serviceleistungen der Verwaltung. Dazu werden Abläufe optimiert und digitalisiert. Das wiederum steigert die Effizienz und spart Kosten. Die Senatskanzlei ist für die strategische Ausrichtung, Steuerung und Fortentwicklung dieses Prozesses verantwortlich. Neben dem Berliner Gesetz prägt unter anderem das bundesweite Onlinezugangsgesetz (OZG) das Verwaltungshandeln.