Berufsbild
Apothekerinnen/Apotheker versorgen die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln und dienen damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes. Sie üben eine pharmazeutische Tätigkeit aus, die insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung oder Abgabe von Arzneimitteln beinhaltet.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Apothekerin/zum Apotheke, einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und die Berufsausübung sind- die Bundes-Apothekerordnung (BApO)
- die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
Ausbildung
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst
- ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität;
- eine Famulatur von acht Wochen;
- eine Praktische Ausbildung von zwölf Monaten;
- die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Berlin wird das Pharmaziestudium von der Freien Universität Berlin angeboten.
Prüfungen
Die (staatliche) Pharmazeutische Prüfung wird vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt, abgelegt, und zwar:
- der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
- der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
- der Dritte Abschnitt Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableistung der sich anschließenden praktischen Ausbildung.
Berufsausübung
Wer in Deutschland den Apothekerberuf ausüben will, bedarf der Approbation als Apothekerin/Apotheker.