Der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf die Fächer
I. Pharmazeutische Praxis,
II. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
Die Prüfung soll für einen Prüfling mindestens eine halbe und höchstens eine Stunde dauern.
Der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich elektronisch unter Beachtung der Hinweise dazu, die auch die aktuellen Prüfungstermine enthalten, zu stellen.