Wenn Sie sich zum Ersten, Zweiten oder Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung anmelden oder die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen wollen, ist der einfachste, schnellste und bequemste Weg die elektronische Anmeldung bzw. Beantragung per Computer. Sie füllen in aller Ruhe Ihren Antrag am PC aus und werden dabei von dem Programm informiert und geführt. Anschließend übermitteln Sie Ihre Daten verschlüsselt über das Internet an das Landesprüfungsamt.
Die elektronische Prüfungsanmeldung bzw. Approbationsbeantragung hat viele Vorteile. Nicht nur ist das Ausfüllen des Antrages einfacher und die Übermittlung Ihrer Daten schneller und jederzeit möglich, Sie erhalten auch sofort eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages. Vor Versendung Ihrer Daten prüft das Programm außerdem, ob Ihre Angaben plausibel sind oder offensichtliche Fehler enthalten. Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages.