Nach Abschluss der Berufsausbildung und im Anschluss an eine in der Regel mehrjährige Tätigkeit in dem erlernten Beruf, kann mit einer Weiterbildung die Berufsqualifikation verbessert werden, um eine Tätigkeit in einem höherwertigen Bereich zu ermöglichen.
Die Weiterbildungsgänge sind im Weiterbildungsgesetz und in spezifischen Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.
Für Altenpflegerinnen oder Altenpfleger oder Altenpflegefachpersonen gibt es folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Ambulante Pflege
- Leitungsfunktion in Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen
- Leitung von Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen
(siehe Verzeichnis der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten)