Medizinische/r Technologe/in

Eine Frau und ein Mann arbeiten am Mikroskop

Berufsbild

Durch das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie sind vier verschiedene Berufe geregelt, von denen die folgenden drei Berufe im Land Berlin angeboten werden:

Medizinische/r Technologe/in für Laboratoriumsanalytik

Gemäß dem Berufsbild ist die Tätigkeit darauf ausgerichtet, verantwortungsvolle Aufgaben auf dem Gebiet Laboratoriumsanalytik z.B. in der Histologie, der medizinischen Mikrobiologie und Serologie, der klinischen Chemie und der Hämatologie auszuführen.

Medizinische/r Technologe/in für Radiologie

In der Radiologie sind wichtige Aufgaben auf den Gebieten der Röntgen-, Strahlen- und der Nuklearmedizin sowohl bei der Diagnostik als auch bei der Therapie wahrzunehmen.

Medizinische/r Technologe/in für Funktionsdiagnostik

Die Tätigkeit in der Funktionsdiagnostik erstreckt sich auf die Gebiete der Neurologie, Audiologie, Kardiologie und Pulmologie.

Rechtsgrundlagen

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Medizinischen Technologin/zum Medizinischen Technologen erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Träger der praktischen Ausbildung/Praxisanleitung

Die praktische Ausbildung wird durchgeführt in geeigneten

  1. Krankenhäusern, die zur Versorgung nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassen sind, und
  2. ambulanten Einrichtungen.

Die praktische Ausbildung darf nur in Krankenhäusern und Einrichtungen durchgeführt werden, die sicherstellen, dass während der praktischen Ausbildung in dem jeweiligen Beruf eine Anleitung der Auszubildenden durch eine praxisanleitende Person erfolgt.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung.