Für die Anrechnung bzw. Anerkennung ist das Landesprüfungsamt Berlin zuständig, wenn ein Studienplatz im Fach Pharmazie in Berlin nachgewiesen wird oder im Falle fehlender Immatrikulation der Geburtsort Berlin ist.
Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, ist gem. § 22 Abs. 5 AAppO das Landesprüfungsamt des Bundeslandes Hessen zuständig.
Die Anrechnung/Anerkennung erfolgt auf Antrag. Hierfür ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Die Anrechnung/Anerkennung ist gebührenpflichtig.
Dem Antrag sind (soweit zutreffend) im Original folgende Nachweise beizufügen:- Immatrikulationsbescheinigung der Freien Universität Berlin oder Zulassungsbescheid der ZVS
- Geburtsurkunde, wenn Geburtsort Berlin (Original oder beglaubigte Kopie)
- Äquivalenzbescheinigung sowie eine Einstufungsempfehlung durch den Fachvertreter der Freien Universität Berlin (im Original), aus der die Gleichwertigkeit der bisherigen Studienleistungen mit den Leistungsnachweisen entsprechend der AAppO hervorgeht.
- Studienbuch mit Leistungsnachweisen, Zeugnisse, Diplome, evtl. Anrechnungsbescheide anderer Behörden.
Fremdsprachigen Originalunterlagen ist eine von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigte deutsche Übersetzung beizufügen.