Schutzbauwerke wurden als Luftschutzanlagen in Form von Hoch- und Tiefbunkern während des Zweiten Weltkriegs und bis in die 1980er Jahre errichtet, um die Bevölkerung vor möglichen Kriegseinwirkungen zu schützen. Infolge der Friedensdividende nach 1990 wurde das öffentliche Schutzbaukonzept nicht erneuert. Lediglich Anlagen aus dem Westteil Berlins verblieben in der Zivilschutzbindung. Anlagen aus dem Ostteil Berlins wurden nicht in die Zivilschutzbindung übernommen. Auf Basis eines Erlasses des Bundesministeriums des Innern im Jahr 2007, basierend auf einer Bund-Länderentscheidung, wurde die schrittweise Entwidmung und der Rückbau der Schutzbauten beschlossen. Viele Schutzräume wurden zwischenzeitlich verkauft und einer anderen Nutzung zugeführt. Im Land Berlin existieren derzeit keine einsatzbereiten Bunkeranlagen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat Anfang März 2022 dem Deutschen Bundestag – Ausschuss für Inneres und Heimat – mitgeteilt, dass es eine umfassende Prüfung der Zivilschutzfähigkeiten initiiert und dabei auch eine Konzeption zur Stärkung des Zivilschutzes aufgrund der aktuellen Entwicklungen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Auftrag gegeben habe. In diesem Kontext wird auch das aktuelle Rückbaukonzept für Schutzräume geprüft.
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