Die Bundespolizei leistet auf Anforderung der Katastrophenschutzbehörde technische und/oder polizeiliche Katastrophenhilfe.
Technische Katastrophenhilfe
Sie umfasst insbesondere Personal, Kfz, Hubschrauber, Wasserfahrzeuge, Gerät, Material, Notunterkünfte, Einsatzküchen, Bekleidung, Verpflegung und Unterkunftsgerät sowie andere Gegenstände aus den Beständen der Bundespolizei.
Sie kann auch durch den Einsatz von Ärzten und Sanitätsbediensteten, Sanitätsgerät und -material Unterstützung leisten.
Polizeiliche Katastrophenhilfe
Auf Anforderung der Senatsverwaltung für Inneres gewährt die Bundespolizei dem Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin Unterstützung.
Weitere Informationen über die Bundespolizei finden Sie unter folgendem Link: