Mit dem Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) hat die Bundesrepublik Deutschland für den Fall einer Versorgungskrise die erforderlichen Instrumente geschaffen, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleisten zu können. Die Ernährungsnotfallvorsorge greift, wenn die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefährdet ist und hoheitliche Eingriffe für die Sicherstellung der Versorgung erforderlich scheinen.
Diese Situation hat es in der Nachkriegszeit noch nicht gegeben. In diesem – unwahrscheinlichen – Fall, der gerade keine regional begrenzten Störungen wie Schwierigkeiten der Nahrungsmittelversorgung in einzelnen Berliner Bezirken erfasst, würde die Bundesregierung zunächst die Versorgungskrise nach § 1 des ESVG ausrufen. Im Falle einer dergestalt festgestellten Versorgungskrise würden die Lebensmittel zur Versorgung der Bevölkerung herangezogen, die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lagert. Das ist zum einen die zivile Notfallreserve (ZNR) mit den Vorräten an Reis, Hülsenfrüchten und Kondensmilch sowie die „Bundesreserve Getreide“ mit den Vorräten an Weizen, Roggen und Hafer.
Ein im Krisenfall tätiges Lagezentrum bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung koordiniert die Auslagerung und den Transport der Lebensmittel und Rohstoffe. Eine Verteilung kann in Zusammenarbeit mit (privaten) Hilfsorganisationen, den gewachsenen Strukturen des Lebensmitteleinzelhandels sowie den jeweils örtlichen Katastrophenschutzbehörden organisiert werden. Zur Sicherstellung einer geordneten Verteilung werden je nach Gefährdungslage die zuständigen Sicherheitsbehörden herangezogen.
Die Krisenbevorratung mit Lebensmitteln ist für die Überbrückung kurzfristiger Engpässe gedacht. Darüber hinaus sieht § 14 ESVG eine Sensibilisierung der Bevölkerung für mögliche Maßnahmen des Selbstschutzes vor, um die erste Zeit nach Eintritt eines Katastrophenfalls zu überstehen. Das Land Berlin informiert regelmäßig unter anderem im Rahmen der Grünen Woche über die Vorräte, die die Berliner Haushalte zu diesem Zweck bevorraten sollten.