Für jede Entschärfung oder Sprengung werden bestimmte Sicherungsmaßnahmen notwendig, um insbesondere das Leben und die Gesundheit von Menschen zu schützen. Einige Gebiete müssen unter Umständen vollständig evakuiert werden, für andere wird eventuell der Aufenthalt auf bestimmte Gebäudeteile oder Räume beschränkt.
Wie lange die Maßnahmen vor Ort dauern, kann nur schwer vorhergesagt werden, da immer unerwartete Schwierigkeiten auftreten können. Betroffene sollten sich regelmäßig auf einen mehrstündigen Aufenthalt außerhalb Ihrer Wohnung einstellen und mindestens Ausweispapiere, Geld sowie benötigte Medikamente mitnehmen.In gleicher Weise ist gegebenenfalls für mitgeführte Haustiere vorzusorgen.
Der Bezirk stellt Betroffenen bei Bedarf Anlaufstellen oder Notunterkünfte mit Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Personen im betroffenen Gebiet werden in ihren Wohnungen, am Arbeitsplatz oder auf der Straße von Einsatzkräften über erforderliche Verhaltensweisen informiert. Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.
Für Einrichtungen wie Krankenhäuser gibt es gesonderte Evakuierungsplanungen. Kinder in Tagesstätten und Schulen werden auch bei Evakuierungen grundsätzlich vom Aufsichtspersonal betreut, bis sie Erziehungsberechtigten oder anderen Verantwortlichen übergeben werden können.
Alle Beteiligten wissen, dass eine Evakuierung einen großen Einschnitt in den Alltag der Betroffenen bedeutet. Ziel der Behörden ist es, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und dennoch die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.
Nach Möglichkeit wird die Bevölkerung frühzeitig über die erforderlichen Maßnahmen informiert. Im unmittelbaren Gefahrengebiet werden Betroffene persönlich durch Einsatzkräfte angesprochen.Zusätzlich können Informationen über Lautsprecherdurchsagen, Hörfunk, Fernsehen und Internet sowie mit Hilfe besonderer Warnmittel wie Smartphones verbreitet werden.