Gemäß §§ 11 ff. des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) ergänzt der Bund die Katastrophenschutzeinheiten der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN-Schutz, Sanitätswesen sowie Betreuung.
Die nach dem Berliner Katastrophenschutzrecht mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen (insbesondere Fahrzeuge und Personal) nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet, wobei das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Art und den Umfang der ergänzenden Ausstattung festlegt. Die demgemäß vom Bund zur Verfügung gestellte ergänzende Ausstattung steht den Ländern zusätzlich für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung.
Die Entwicklung, Beschaffung und Ausrüstung der Fahrzeuge obliegt operativ dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), wobei hierfür das Ausstattungskonzept des Bundes für den ergänzenden Katastrophenschutz zugrunde liegt, welches seit dem 27. Februar 2019 gilt und laufend weiterentwickelt wird. Derzeit sieht es 5.482 Einsatzfahrzeuge sowie Ausstattung vor und orientiert sich an den zu erwartenden Schadensszenarien, insbesondere für die Sonderlagen der CBRN-Gefahren und den Massenanfall von Verletzten (MANV).
Weiterführende Hinweise können nachfolgendem Link entnommen werden: