Zur angemessenen Bewältigung von Großschadenslagen oder Katastrophen kann eine Unterstützung durch Dritte zweckmäßig sein. Hierzu gehören insbesondere die anerkannten privaten Hilfsorganisationen:
- Arbeiter-Samariter-Bund(ASB)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft(DLRG)
- Deutsches Rotes Kreuz(DRK)
- Johanniter-Unfall-Hilfe(JUH)
- Malteser Hilfsdienst(MHD)
Die Anforderung der Einheiten und Einrichtungen erfolgt über die Berliner Feuerwehr, wodurch die Koordinierung im Einzelfall sichergestellt wird. Durch diese Regelung ist gewährleistet, dass ein Überblick über die schon im Einsatz befindlichen bzw. die noch zur Verfügung stehenden Kräfte besteht.
Wenn in der Großschadenslage oder im Katastrophenfall die im Land Berlin verfügbaren Kräfte und Mittel nicht ausreichen, kann das Land Berlin auf dem Wege der Amtshilfe Kräfte und Einrichtungen des Bundes oder anderer Bundesländer wie bspw. andere Länderpolizeien sowie
- das Technische Hilfswerk(THW)
- die Bundespolizei
- die Bundeswehr
zur Hilfe anfordern.