Die „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes.
Die KZV wurde am 24. August 2016 vom Kabinett beschlossen und in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Konzeption beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung der einzelnen Fachaufgaben sowie des nationalen Krisenmanagements. Damit dient sie als Basis für weitere länder- und ressortübergreifende Arbeiten und Planungen. Sie enthält keine Detailregelungen und konkreten quantitativen Festlegungen. Präzisierungen und Ergänzungen erfolgen in weiteren konzeptionellen und strategischen Dokumenten, die zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.
Aufgrund der Vielfältigkeit der beteiligten Akteure obliegt die KZV einem ständigen Evaluierungsprozess und berücksichtigt zudem die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen.
Die KZV bildet den zivilen Gegenpart zur „Konzeption der Bundeswehr“ (KdB). Beide Dokumente gemeinsam dienen als Grundlage für die „Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV)“.