Der Katastrophenschutzdienst ist ein nach Landesrecht organisiertes System der Katastrophenvorsorge und -abwehr im Sinne von § 2 des Katastrophenschutzgesetzes (KatSG). Er ist Bestandteil eines einheitlichen Hilfeleistungssystems, dessen Grundlage die bei den Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr vorgehaltenen Kräfte und Mittel sowie die Organisationsstrukturen für einen ressortübergreifenden gemeinsamen Einsatz sind.
Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes werden in dieses einheitliche Hilfeleistungssystem einbezogen. Sie sind gegliederte Zusammenfassungen von Personen und Material, die unter einheitlicher Führung stehen und nach den Fachdiensten ABC-Dienst, Betreuungsdienst, Brandschutzdienst und Sanitätsdienst ausgerichtet sind. Sie haben die Aufgabe, Gefahren bei außerordentlichen Schadensereignissen abzuwehren sowie Schäden zu beseitigen und dadurch die Katastrophenschutzbehörden zu unterstützen.
Bei Einsätzen und Übungen unterstehen sie der anordnenden Katastrophenschutzbehörde und handeln in ihrem Auftrag. Ausgebildet wird in den einzelnen Fachdiensten neben der allgemeinen Fachdienstausbildung unter anderem in den Bereichen Kraftfahrer (Führerschein C1 und C1E), Fahrzeugtechnik, Maschinisten, Sprechfunker und Feldköche.
Die Einheiten des Katastrophenschutzdienstes sind dazu aufgestellt, die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden, insbesondere die Berliner Feuerwehr, beim Eintritt von Katastrophen und Großschadenslagen zu unterstützen. Da solche Ereignisse äußerst selten eintreten, müssen die Helferinnen und Helfer neben ihrer theoretischen Ausbildung durch den Einsatz bei verschiedensten Großveranstaltungen, beispielsweise Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen, trainiert werden.
Die Berliner Feuerwehr ist zur Erfüllung der Aufgaben des Katastrophenschutzes im Zivilschutz verpflichtet (§ 11 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG).
Die anerkannten privaten Hilfsorganisationen
- Arbeiter-Samariter-Bund e.V.,
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.,
- Deutsches Rotes Kreuz,
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und
- Malteser Hilfsdienst e.V.
sind nach den §§ 20 ff. des Katastrophenschutzgesetzes (KatSG) zur Mitwirkung verpflichtet. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: