Zivile Verteidigung

Für den Bevölkerungsschutz in Deutschland sind Bund, Länder und Kommunen gemeinsam zuständig. Der Begriff “Bevölkerungsschutz” beschreibt als zusammenfassende Bezeichnung alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes für den Bereich der zivilen Verteidigung. Dazu zählen alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten. Das Organisationsgefüge des Bevölkerungsschutzes ist in Deutschland als integriertes Hilfeleistungssystem organisiert, in dem unterschiedliche Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk zusammenwirken.

Die zivile Verteidigung ist nach Artikel 73 Grundgesetz Aufgabe des Bundes und unterteilt sich in die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit Gütern und Leistungen, die Unterstützung der Streitkräfte und den Zivilschutz. Zivilschutz als Unterthema der Zivilen Verteidigung umfasst nach § 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG):

  • die Planung von zivilen Maßnahmen zum Selbstschutz,
  • die Warnung der Bevölkerung (unter anderem Sirenen),
  • den Schutzbau,
  • die Aufenthaltsregelung,
  • die ergänzende Katastrophenhilfe,
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit sowie
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Im Verteidigungsfall greifen die Vorsorgestrukturen des Bundes sowie der Länder aus dem Katastrophenschutz. Zur Umsetzung, Koordinierung sowie Erfüllung der oben genannten Aufgaben im Zivilschutz wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat angesiedelt.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Zivilschutzfahrzeugen sowie deren Ausstattung und Ausrüstung
  • Beschaffung von Zivilschutzfahrzeugen und weiterer Ausstattung
  • Übergabe der ergänzenden Ausstattung an die Bundesländer
  • Ergänzende Zivilschutzausbildung von Helferinnen und Helfern des Katastrophenschutzes

Die Länder werden bei der Umsetzung der Maßnahmen der zivilen Verteidigung unter Berücksichtigung des Ressortprinzips in Bundesauftragsverwaltung tätig. Sämtliche Maßnahmen im Zivilschutz unterliegen somit den Vorgaben des Bundes. Für die Umsetzung wurde die “Konzeption Zivile Verteidigung” erarbeitet, welche mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in enger Abstimmung mit den Ländern stetig angepasst und fortentwickelt wird.

Das Land Berlin ist im Verteidigungsfall breit aufgestellt und trifft für verschiedene Schadenszenarien Vorkehrungen zum Schutz der Berliner Bevölkerung. Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung steht hierfür im ständigen Austausch mit den anerkannten Hilfsorganisationen, den Bezirksämtern, den Senatsverwaltungen, den Ländern, dem Bund, den Betreibenden kritischer Infrastrukturen, dem Technischen Hilfswerk sowie der Bundeswehr.

Hände und Zahnräder

Konzeption Zivile Verteidigung

Die „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Weitere Informationen

Puzzleteil

Selbstschutz

Das im Bevölkerungsschutz vorhandene integrale Hilfeleistungssystem verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Ein zentrales Element bildet hierbei der Selbstschutz. Weitere Informationen

Alarmierung durch Bund und Länder

Warnung der Bevölkerung

Im Zivilschutzfall übernimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Warnung der Bevölkerung im Namen des Bundes. Weitere Informationen

Grafik mit schwarzen Figuren unter einem Schutzschirm

Schutzbau

Schutzbauwerke wurden als Luftschutzanlagen in Form von Hoch- und Tiefbunkern während des Zweiten Weltkriegs und bis in die 1980er Jahre errichtet, um die Bevölkerung vor möglichen Kriegseinwirkungen zu schützen. Weitere Informationen

Bausteine

Ergänzende Katastrophenhilfe des Bundes

Gemäß §§ 11 ff. des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) ergänzt der Bund die Katastrophenschutzeinheiten der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN-Schutz, Sanitätswesen sowie Betreuung. Weitere Informationen