Fahrradstraßen: Vorrang für den Radverkehr

Fahrradstraße

Berlin ist auf dem Weg zur Fahrradhauptstadt. Damit sich noch mehr Menschen fürs gesunde und klimafreundliche Radfahren entscheiden, bauen wir die Radinfrastruktur massiv aus. Auch Fahrradstraßen sind ein wichtiger Baustein, um den Radverkehr noch sicherer und attraktiver zu machen.

Auf Fahrradstraßen haben Radfahrerinnen und Radfahrer besondere Rechte. Die Fahrbahn steht in ihrer gesamten Breite dem Radverkehr zu. Autos und Motorräder sind hier in der Regel mit berechtigtem Anliegen nur zu Gast. Davon profitieren alle Menschen im Kiez: Die Luft wird sauberer, die Lärmbelastung sinkt und die Lebensqualität nimmt zu.

  • Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

    • Fahrradstraßen sind in der Regel dem Radverkehr vorbehalten. Autos, Lkw und Motorräder dürfen hier nicht fahren, es sei denn, ein Zusatzschild („Anlieger frei“) erlaubt dies.
    • Radfahrerinnen und Radfahrer gehört die gesamte Fahrbahnbreite, sie dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.
    • Radfahrerinnen und Radfahrer geben die Geschwindigkeit vor. Für alle gilt maximal Tempo 30 km/h.

Angebote für Bezirke

Für die Einrichtung von Fahrradstraßen sind in Berlin die Bezirke zuständig. Damit diese rechtssicher, schnell und einheitlich handeln können, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz einen Leitfaden für die Umsetzung von Fahrradstraßen entwickelt. Dieser umfasst eine Reihe von Regelungen, beispielsweise wird straßenverkehrsrechtlich ermöglicht, dass der Verkehr im Verlauf von Fahrradstraßen an Kreuzungen und Einmündungen bevorrechtigt wird; dies insbesondere auf Routen von Radschnellverbindungen und des Vorrangnetzes.

Darüber hinaus unterstützt die Senatsmobilitätsverwaltung die Bezirke dabei, Anwohnerinnen und Anwohner und Verkehrsteilnehmende über Veränderungen in ihrem Kiez und die in Fahrradstraßen geltenden Verkehrsregeln zu informieren.

  • Leitfaden für die Umsetzung von Fahrradstraßen in Berlin

    PDF-Dokument (1.8 MB)

  • Leitfaden und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit

    PDF-Dokument (2.9 MB)

Fragen und Antworten

  • Woran erkennt man eine Fahrradstraße?

    Ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis – dieses Schild kennzeichnet den Beginn einer Fahrradstraße. Oft ist die Fahrbahn zusätzlich mit Radsymbolen markiert. Autos, Lkw und Motorräder dürfen die Straße ausnahmsweise nur dann befahren, wenn dies ein Zusatzschild (“Anlieger frei”) erlaubt. Ein Zeichen mit durchgestrichenem Rad markiert das Ende der Fahrradstraße.

  • Wer darf dort fahren?

    Auf Fahrradstraßen sind generell nur Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter erlaubt. Ihnen gehört die gesamte Fahrbahnbreite, sie dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. Autos, Lkw und Motorräder dürfen die Straße nicht nutzen – es sei denn, ein Zusatzschild (z.B. “Anlieger frei”) genehmigt dies.

  • Was bedeutet „Anlieger frei“?

    In Berlin sind viele Fahrradstraßen mit dem Schild “Anlieger frei” ausgewiesen: Auto- und Motorradfahrerinnen und -fahrer dürfen die Straße befahren, wenn sie ein berechtigtes Anliegen haben, zum Beispiel, wenn sie dort wohnen, eine Arztpraxis besuchen oder einkaufen wollen.

  • Dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren?

    Ja, in Fahrradstraßen dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.

  • Welches Tempo gilt?

    In Fahrradstraßen geben Radfahrerinnen und Radfahrer das Tempo vor. Falls der Kraftfahrzeuge zugelassen sein, müssen sie ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Für alle Fahrzeuge – auch für Fahrräder – gilt maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

  • Dürfen Autos überholen?

    Falls Autos, Lkw oder Motorräder zugelassen sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Überholen dürfen sie nur, wenn sich dazu eine Gelegenheit ergibt – und nur mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Sie dürfen nicht drängeln, wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren, was in einer Fahrradstraße ausdrücklich erlaubt ist.

  • Darf ich in einer Fahrradstraße parken?

    Wenn Autos und Motorräder in einer Fahrradstraße zugelassen sind (z.B. durch das Schild “Anlieger frei”), dann dürfen sie dort auch parken, sofern es keine Schilder gibt, die das Parken einschränken.

  • Wer hat Vorfahrt?

    In einer Fahrradstraße gelten keine besonderen Vorfahrtsregeln. Falls die Vorfahrt nicht durch Straßenschilder geregelt ist, gilt für alle Verkehrsteilnehmenden rechts vor links. Möchte also ein Auto – wenn das erlaubt ist – von rechts auf die Fahrradstraße einbiegen, hat es Vorfahrt. Aber Achtung: Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße können sich Vorfahrtsregeln ändern. Wird etwa der Radverkehr bevorrechtigt wird, ist an Kreuzungen und Einmündungen besondere Vorsicht geboten.