Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Land Berlin als Miteigentümer der FBS sein Versprechen „des bestmöglichen Schutzes von Mensch und Natur“ durch die Umsetzung folgender Maßnahmen einhält:
- dass ein generelles Nachtflugverbot, als Selbstverpflichtung der Flughafenbetreiber, in der Zeit von 22 bis 6.00 eingerichtet wird,
- dass es keinen unabhängigen Betrieb der beiden Start- und Landebahnen gibt und die Lärmminderung mit einer möglichst wenig Menschen belastenden Führung der Flugrouten beginnt,
- dass die passiven Lärmschutzmaßnahmen den Betroffenen einen qualitativ hochwertigen Schutz bieten, die zu treffenden Maßnahmen vor Inbetriebnahme abgeschlossen und die finanziellen Mittel dafür ausreichend abzusichern sind,
- dass die Ausweitungen der Tagschutzzone auf eine Isophone von LAeq Tag = 55 dB (A), ausgedehnt wird. Bei Überschreitung dieser Werte ist ein wirksamer Schallschutz für den Tag anzubieten.