Drucksache - VI/1662
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Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten.
Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus a) 3 Bezirksverordneten b) 1 Vertreter der Gewerkschaften c) 3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.
Zum jetzigen Zeitpunkt stand zu a) die Wahl von 2 Bezirksverordneten an. Es wurden gewählt: Frau Jutta Portée (Stimmen) Frau Felizitas Schwartz (Stimmen).
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