Drucksache - VI/1662  

 
 
Betreff: Wahl von zwei Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:986/46/10
 Ursprungaktuell
Initiator:BzVVBzVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
16.12.2010 
46. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gewählt  (986/46/10)
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, 14.12.2010, BzVV
Beschluss, 16.12.2010, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten.

 

Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus

a)              3 Bezirksverordneten

b)              1 Vertreter der Gewerkschaften

c)              3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt stand zu a) die Wahl von 2 Bezirksverordneten an.

Es wurden gewählt:              Frau Jutta Portée (Stimmen)

                                                        Frau Felizitas Schwartz (Stimmen).

 

 
 

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