Auszug - Berufung eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag der Durchführung einer offenen Abstimmung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung durch den Bezirksschulbeirat nach § 35 (8) AG KJHG wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG als stellvertretendes beratendes Mitglied des JHA
Frau Swantje Nonnenprediger
berufen.
Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 3. Enthaltung: 3.
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