Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag der Durchführung einer offenen Abstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung durch den Bezirksschulbeirat nach § 35 Abs. 8 AG KJHG wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG
Frau Simone Resske
als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen.
Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 3. Enthaltung: 3.
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