Die Mündliche Anfrage Nr. 1 von BV Schupelius wird durch Bezirksstadträtin Ellenbeck beantwortet.
Die Mündliche Anfrage Nr. 2 von BV von Boxberg wird durch Bezirksbürgermeister Oltmann beantwortet.
Die Mündliche Anfrage Nr.3 von BV Swobodzinski wird durch Bezirksstadträtin Ellenbeck beantwortet.
Die Mündliche Anfrage Nr. 4 von BV Wissel wird durch Bezirksbürgermeister Oltmann beantwortet.
Die Mündliche Anfrage Nr. 5 von BV Kasper wird durch Bezirksstadträtin Ellenbeck beantwortet.
Die Mündliche Anfrage Nr. 6 von BV Frede wird durch Bezirksstadträtin Ellenbeck beantwortet.
Durch Zeitablauf der für die Beantwortung der Mündlichen Anfragen vorgesehenen 30 Minuten, sind die Anfragen Nr. 7 bis 20 (gem. § 38 Abs. 7 GO BVV) binnen einer Woche schriftlich zu beantworten.