Drucksache - 0903/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg wird wie folgt ergänzt: § 46 (Einwohnerantrag) (6) Das Bezirksamt legt der BVV zur Beratung über den Einwohnerantrag eine Schätzung der zur Umsetzung des Antrags notwendigen Kosten vor. Begründung: Die BVV hat in diesem Jahr bereits fünf Einwohneranträge zur Verkehrsberuhigung beraten. Der finanzielle Aufwand der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen für den Bezirk blieb bei den Diskussionen in der BVV jeweils vollkommen unklar.
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