Drucksache - 0895/XXI
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1 Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 beschlossen, die Grundstücksneuordnung Neue Mitte Tempelhof umzusetzen. Begründung Hintergrund und AnlassNach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde durch den Bezirksamtsbeschluss zum „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ am 3. Juli 2018 und den Senatsbeschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebiets „Neue Mitte Tempelhof“ vom 25. September 2018 die städtebauliche Neuordnung des Gebiets rund um das Rathaus Tempelhof vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg sowie den beteiligten Senatsverwaltungen verbindlich bestätigt. Das Konzept sieht vor, durch eine städtebauliche Neuordnung der öffentlichen Einrichtungen (Polizei, Bezirkszentralbibliothek und Stadtbad) Kapazitäten für den Wohnungsneubau frei zu machen und gleichzeitig moderne öffentliche Einrichtungen zu schaffen. Erst nach der Verlagerung der öffentlichen Bauten bestehen die Voraussetzungen für den Bau eines neuen Wohnquartiers mit ca. 500 WE an der Götzstraße. Der als Ergebnis des nachfolgenden Werkstattverfahrens ausgewählte städtebauliche Entwurf des Teams Teleinternetcafe und Treibhaus Landschaftsarchitektur dient als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf 7-82a (Anlage 5) und die weitere Umsetzung. Aus der Überlagerung der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 7-82a mit der bestehenden Grundstücks- und Eigentumssituation in der Neuen Mitte Tempelhof wird deutlich, dass die bestehenden Grundstückszuschnitte für die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts an die künftige Bebauungsstruktur angepasst werden müssen (vgl. Anlage 1). Daher ist eine Grundstücksneuordnung erforderlich. Von der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Gebiet sind verschiedene Grundstücke des Bezirks Tempelhof-Schöneberg betroffen, um die Voraussetzungen für die Verlagerung der öffentlichen Einrichtungen sowie die Errichtung des Wohnungsbaus, einer öffentlichen Parkanlage und von zwei Stadtplätzen zu schaffen. Um frühzeitig die Voraussetzungen für die spätere Umsetzung zu schaffen und bei allen Beteiligten des Gesamtprojekts Planungssicherheit zu schaffen, sind durch einen Beschluss des Bezirksamts die künftigen Grundstücksvorgänge, an denen das Bezirksamt beteiligt ist, bereits jetzt verbindlich zu bestätigen. Bezirkliche Vorgänge der GrundstücksneuordnungInnerbezirkliche Vermögenswechsel Für die Grundstücksneuordnung sind einerseits innerbezirkliche Vermögenswechsel erforderlich. Hierbei bleiben die entsprechenden Grundstücke im Eigentum des Landes Berlin und weiterhin dem Bezirk zugeordnet, sie wechseln lediglich das Fachvermögen (s. Anlage 2). Die Vorgänge der innerbezirklichen Vermögenswechsel umfassen: - Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Bezirksamt (s. Anlage 2.1) - Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Bildung, Schule, Kultur (s. Anlage 2.2) - Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Jugendpflegestätten (s. Anlage 2.3) - Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Tiefbau (s. Anlage 2.4) - Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Gartenbau/Grünflächen (s. Anlage 2.5) Abgabe von GrundstückenFür die Errichtung des Wohnungsbaus an der Götzstraße sind zudem Teile von bezirkseigenen Grundstücken (Flurstücke 183/43, 183/44, 183/45) erforderlich Hinweis: Für die Errichtung der Polizeidienstelle in der Götzstraße 36 wurde das bezirkseigene Grundstück (Flurstück 410) bereits durch den Portfolioausschuss in 2020 in „Daseinsvorsorge I“ mit der Empfehlung zur Übertragung in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) geclustert. Dies hat weiterhin Bestand. Ankauf von GrundstückenFür die Errichtung der öffentlichen Parkanlage und des Quartiersplatzes an der Götzstraße ist der Ankauf von Flurstücksteilen durch den späteren Vermögensträger, das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt, von den Berliner Bäder-Betrieben bzw. einem Privateigentümer erforderlich (s. Anlage 3.4). Haushaltsmäßige Auswirkungen
Für den Fachvermögenswechsel von Grundstücken oder Teilen dieser, im Rahmen der Grundstücksneuordnung, ist keine haushaltsmäßige Auswirkung zu erwarten, da die Mittel für Pflege derzeit ebenfalls bestand haben. Für den Erwerb von Flächen, die derzeit in privater Hand sind, müssen die erforderlichen Mittel entsprechend frühzeitig im Haushalt angemeldet und eingestellt werden. Des Weiteren ist die für den Ankauf erforderliche Clusterung rechtzeitig per ad-hoc-Antrag beim Portfolioausschuss anzustoßen. Rechtsgrundlagen
Es gelten die Maßgaben des B-Plan 7-82a, (nach erfolgter Festsetzung voraussichtlich Q1/2024). Für den Erwerb von Flächen sind § 63, 64 LHO zu beachten. Anlagen1. Derzeitige Grundstücks- und Eigentumssituation 2. Innerbezirkliche Vermögenswechsel 2.1 Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Bezirksamt 2.2 Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Bildung, Schule, Kultur 2.3 Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Jugendpflegestätten 2.4 Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Tiefbau 2.5 Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Gartenbau/Grünflächen 3. Vorgänge der Grundstücksneuordnung (Abgabe/Ankauf von Flächen) mit bezirklicher Beteiligung 3.1 Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Bezirksamt 3.2 Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Bildung, Schule, Kultur 3.3 Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Tiefbau 3.4 Vorgänge unter Beteiligung des Fachvermögens Gartenbau/Grünflächen 4. BA-Beschluss über Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet „Neue Mitte Tempelhof“ vom 03.07.2018 5. Bebauungsplan 7-82a (Entwurf, Stand 07.02.2023)
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