Drucksache - 0911/XXI  

 
 
Betreff: Beförderung von Mehrfachnutzung (MFN) auf Flächen und in Gebäuden des Bezirks Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.01.2024 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beratung
01.02.2024 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.02.2024 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
Ausschuss für Facility Management Beratung
27.02.2024 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
0911_XXI_BE231213_ MFN-Konzept_JMP_aktualisiert
Austauschseite

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

Das Bezirksamt hat folgende 10 Punkte zur Beförderung der Mehrfachnutzung beschlossen:

1. Die Implementierung der Mehrfachnutzung ist bezirkliches Ziel und Handlungsprinzip. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bekennt sich zur notwendigen Aufgabe „Beförderung von Mehrfachnutzung auf Flächen und in Gebäuden des Bezirks Tempelhof-Schöneberg“.

2. Mehrfachnutzung ist die räumliche oder zeitliche Organisation mehrerer Einrichtungen und/oder Angebote der sozialen Infrastruktur, in einem oder mehreren Gebäuden, an einem Standort oder auf einer Fläche.

3. Die „Regelprüfung auf Eignung für Mehrfachnutzung“ ist bei grundsätzlich allen Planungen der sozialen Infrastruktur (auf neuen Flächen und auf Standorten sozialer Infrastruktur) anzuwenden. An dieser Aufgabe sollen alle zuständigen Verwaltungsteile bestmöglich, entsprechend ihrer Ressourcen, mitwirken.

4. Das Bezirksamt wird notwendige bezirkliche Rahmenbedingungen zur Beförderung von MFN schaffen und sich dafür einsetzen, dass auch auf gesamtstädtischer Ebene die Rahmenbedingungen für Planung, Umsetzung und den Betrieb von MFN-Projekten verbessert werden.

5. Als notwendige Grundlage wird die Planungskoordination Mehrfachnutzung (Plako MFN) eingerichtet. Sie wird durch die regelmäßige Kooperation der OE SPK und des strategischen Flächen- und Projektmanagements (FB Stadtplanung/ AG 4) sowie unter (anlassbezogener) Beteiligung der SE FM umgesetzt. Die Plako MFN kann künftig um weitere Akteure erweitert werden.

6. Die Plako MFN organisiert über die neu einzurichtende Steuerungsrunde (Koordinierungsrunde MFN) die Ausrichtung der bereits vorhandenen Gremien (AG SRO, AG Flächenmanagement, MFN-Planungsrunden, SE FM-Baurunden) auf die Aufgabe „Beförderung von Mehrfachnutzung als Handlungsprinzip“. Diese Neuausrichtung beinhaltet die Einrichtung eines ständigen TOP „Mehrfachnutzung“ auf den regelmäßigen Sitzungen der AG SRO sowie die Einrichtung eines regelmäßigen Sitzungsturnus und inhaltliche Fokussierung der AG Flächenmanagement auf die „Aktive Angebotsplanung für Mehrfachnutzung“. Eine zukünftige Erweiterung der MFN-Koordinierungsstruktur, z.B. durch eine Unter-Arbeitsgruppe der AG SRO „UAG MFN im Bestand“ ist möglich.

7. Die Bedarfsträger der sozialen Infrastruktur sollen regelmäßig an der AG SRO und der AG Flächenmanagement teilnehmen und so früh wie möglich über ihre Bedarfe, Planungen und Planungsabsichten (auf neuen Flächen und auf Standorten) informieren, damit der Prozess der Regelprüfung auf Eignung für Mehrfachnutzung umgesetzt sowie weitere Bedarfsanmeldungen berücksichtigt werden können. Eine zukünftige Formalisierung von Mehrfachnutzung als bezirkliches Handlungsprinzip (z.B. durch Aufnahme der Kategorien „Eignung für MFN“ und „Abfrage anderer Bedarfe“ in der Maßnahmenanmeldung) soll geprüft werden.

8. Die Plako MFN wird die Beförderung von Mehrfachnutzung im Bezirk durch neue Zuständigkeiten (OE SPK: MFN im Bestand; AG 4: Angebotsplanung für MFN, SE FM: MFN-Planung ab Phase 0) und neue Instrumente (Daten- und Flächenmanagement MFN, Zusammenstellung MFN-Projekte und Praxiserfahrungen) ermöglichen. Darüber hinaus wird sie den Wissenstransfer von gesamtstädtischen und bezirksübergreifenden Aktivitäten in den Bezirk sichern.

Die Rolle der SE FM wird, entsprechend der gegebenen Möglichkeiten, für den Betrieb von mehrfachgenutzten Gebäuden konkretisiert. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft, mehrfachgenutzte Gebäude zu errichten und zu vermieten.

9. Wichtiges neues Instrument für die Beförderung der Mehrfachnutzung in Bestand und Planung ist die Einrichtung eines bezirklichen Daten- und Flächenmanagements. Dies soll als Kooperationsprojekt zwischen Stadtentwicklungsamt, zuständig für Flächen- und Planungsdaten sowie SIKo-Versorgungsdaten (AG 4, FB Vermessung) und OE SPK, zuständig für Gebäude- und Raumdaten sowie SRO-Bedarfe (Datenkoordination) umgesetzt werden.

10. Auf Grundlage des Beschlusses zur Beförderung von Mehrfachnutzung werden weitere verfügbare Ressourcen eingesetzt, um die notwendigen Strukturen, Prozesse und Instrumente weiterzuentwickeln.

Die OE SPK wird beauftragt, SRO-Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für den Baustein „MFN im Bestand“ (Lösungen für den Betrieb) einzuwerben und einen externen Dienstleister mit der Erstellung einer Handlungsanleitung „Betrieb MFN“ zu beauftragen. Dabei ist insbesondere die Rolle der SE FM bei Umsetzung und Betrieb von mehrfachgenutzten Gebäuden zu konkretisieren.

Begründung:

Flächenbedarfe, Nutzungsdruck und Nutzungskonkurrenz begründen die Notwendigkeit von Mehrfachnutzung, denn die Bedarfe können perspektivisch nur im Modell der Mehrfachnutzung ausgeglichen werden. Der Mehrwert liegt in einer besseren Flächeneffizienz, in einer sozial und ökologisch verantwortungsvolleren Bodennutzung und Flächen oder Gebäude können besser ausgelastet und ggf. wiederbelebt werden. Es ergeben sich neue Spielräume für gemeinsame Aktivitäten und Synergien.

Im Land Berlin wird Mehrfachnutzung spätestens seit 2017, mit der Beauftragung der Studie „Mehrfachnutzung sozialer Infrastrukturen. Eine Perspektive für das wachsende Berlin“ systematisch auf gesamtstädtischer Ebene bearbeitet. Mehrfachnutzungen, d.h. die bessere Auslastung und Wiederbelebung von Gebäuden oder Flächen durch verschiedene Einrichtungs- und Angebotskombinationen, werden im Land Berlin „befördert“.

Mit dem Senatsbeschluss zur Beförderung von Mehrfachnutzung vom 1.9.2020 und dem Senatsbeschluss zur Strategie zur Integrierten Infrastrukturplanung (SIIP) vom 06.07.2021 wurden Grundlagen geschaffen, um die Mehrfachnutzung insbesondere als Modell der öffentlichen Flächenentwicklung für soziale Infrastruktur zu etablieren.

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für die Erarbeitung eines Konzepts zur Beförderung der Mehrfachnutzung eingesetzt. Beantragt wurden die Mittel von der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK). Das Projekt wurde gemeinsam mit der Arbeitsgruppe 4 Strategisches Flächen- und Projektmanagement (AG 4) im Fachbereich Stadtplanung und einem beauftragten Dienstleister umgesetzt.

Das Konzept zur Beförderung von Mehrfachnutzung soll für die Planung, Umsetzung und den Betrieb von Mehrfachnutzung als bezirkliches Handlungsprinzip Grundlagen schaffen. Das Konzept beinhaltet die Themen, die für eine grundlegende bezirksweite Konzeption und Planung von besonderer Relevanz sind: Ziele und Aufgaben, Abstimmungsstruktur(en) und Prozesse, besonders der Prozess zur Prüfung auf Eignung für Mehrfachnutzung.

Das Konzept und der Entwurf der 10 Beschlusspunkte für das Bezirksamt wurden in mehreren Sitzungen der AG SRO erörtert und in der Sitzung vom 12.10.2023 als Empfehlung für die BA-Vorlage beschlossen.

Anlage

Bericht "Konzept zur Beförderung von Mehrfachnutzung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg"

 

 

Hinweis BVV-Büro: Der Text der Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält eine umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage in Allris online Anlage zur Drucksache).

 

 
 

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