Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin wählt gem. § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) auf Vorschlag des Jungendhilfeausschusses für die Dauer der Wahlperiode die nachstehend aufgeführte Person zu Besetzung als beratendes Mitglied:
| Bereich | beratendes Mitglied | Stellvertretung |
KJP | AG KJHG §35 (7) 9. Bis zu drei weiteren Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen. (davon eine Person aus dem Kinder- und Jugendparlament) | Anton Wächter | |