Die Drucks.Nr. 0174/XXI steht zur Abstimmung.
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird mit 17 Ja- und zwei Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-89 VE vom 7. Januar 2021 mit Deckblatt vom 22. September 2021 nebst beiliegender Begründung wird beschlossen.
2. Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans 7-89 VE wird beschlossen.
3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach Beschlussfassung durch die BVV als Rechtsverordnung festzusetzen und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.