Drucksache - 2095/XX  

 
 
Betreff: Amphibien schützen - Grüntenteich und kleinen Karpfenpfuhl zügig wiederherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.03.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Videokonferenz - Youtube Link: https://youtu.be/POr_AzSHhEs überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
26.04.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall      
31.05.2021 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte der Einladung.      
23.08.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall.      
30.08.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.09.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Es gilt die 3-G-Regel! Gäste haben sich am Eingang zur Sporthalle zu registrieren. ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
06.04.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.9.21  folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Beschluss DS 1711/XX Amphibien schützen - Habitate pflegen und entwickeln - Masterplan erstellen zügig umzusetzen, insbesondere sollen prioritär die beiden trockengefallenen Gewässer der Britzer Pfuhlrinne, der Grüntenteich und der kleine Karpfenpfuhl durch Einleitung von Niederschlagswasser wiederhergestellt werden und eine temporäre Wasserfläche erhalten.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob und inwieweit EU-, Bundes- oder Landesfördermittel für diese Maßnahme beantragt werden können.

Der BVV ist bis Ende Januar 2022 über die Realisierbarkeit und Finanzierung zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Grüntenteich und Kleiner Karpfenpfuhl haben aufgrund der Lage in der Britzer Pfuhlrinne ein Lebensraumpotenzial für Amphibien. Teichfrosch und Teichmolch wurden zuletzt in 2001 nachgewiesen. Beide Gewässer haben in den letzten Jahren nur sporadisch und dann sehr geringe Wasserstände gezeigt. Der Grüntenteich ist vollständig zugewachsen, das Gewässerbett ist nicht mehr erkennbar und teilweise verschüttet.

Grüntenteich und Kleiner Karpfenpfuhl sowie die umliegenden Grünflächen befinden sich im Fachvermögen des Fachbereichs Grünflächen, der auch für Pflege und Unterhaltung zuständig ist.

Um den verlorenen Lebensraum für Amphibien wiederherzustellen, ist es erforderlich, das Gewässerbett des Grüntenteichs grundlegend zu sanieren und für beide Gewässer zumindest temporär einen stabilen Wasserstand zu gewährleisten. Eine gutachterliche Voruntersuchung zeigt, dass eine dauerhafte Stabilisierung der Gewässer nur durch Zufuhr von Niederschlags- oder Grundwasser möglich ist.

Zur Sicherung eines stabilen Wasserstands könnte Niederschlagswasser von den Grundstücken Britzer Str.91 (DRK) und Britzer Str. 83 in Grüntenteich bzw. Kleiner Karpfenpfuhl eingeleitet werden. Alternativ könnte Grundwasser mit Hilfe eines Tiefbrunnens gefördert und eingeleitet werden. Eine erste Vorplanung für die durchzuführenden Maßnahmen wurde im Auftrag des Umwelt- und Naturschutzamtes erstellt.

Zwischen dem Fachbereich Grünflächen und dem Umwelt- und Naturschutzamt wurde folgende Vorgehensweise abgestimmt:

Auf Grundlage der Voruntersuchungen, wird geprüft, ob die zur Wiederherstellung des Gewässerbetts des Grüntenteichs und Sanierung des Kleinen Karpfenpfuhls notwendigen Maßnahmen in den nächsten Jahren vom Fachbereich Grünflächen durchgeführt werden können. Nach Wiederherstellung der Gewässer soll eine Initialbefüllung erfolgen.

Das Umwelt- und Naturschutzamt wird parallel dazu Kontakt mit den Grundstückseigentümern der angrenzenden Grundstücke aufnehmen, um die zur Einleitung von Niederschlagswasser bestehenden Möglichkeiten zu klären. Hierzu wird es erforderlich sein, zwischen Bezirk und Eigentümer Vereinbarungen zu schließen, die die resultierenden Verpflichtungen zu Bau, Wartung und Betrieb der notwendigen Anlagen regelt.

Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen können nur erfolgen, sofern seitens des Fachbereichs Umwelt- und Naturschutzamt die nötigen Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen (Ausgleichsabgabe nach der BaumschutzVO) zur Verfügung gestellt werden, oder eine andere Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden kann.

 

 
 

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