Drucksache - 0029/XXI
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.12.2021 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob beim Gesundheitsamt mit geeigneten Kooperationspartner*innen eigenständige Corona-Impfaktionen ausführbar sind, die ein Impfangebot auch für Menschen ohne Papiere bieten. Vorbild hierfür sollten die beiden Impfaktionen des Gesundheitsamtes Mitte in der Zwölf-Apostel-Kirche sein. Der BVV ist bis zum Januar 2022 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Mit Stand 01.03.2022 sind insgesamt 82 Beschäftigte zur Aufgabenerfüllung im Corona-Krisenstab des Gesundheitsamtes Tempelhof-Schöneberg eingesetzt. Dies entspricht einer Gesamtanzahl von ca. 73,3 VZÄ. Von den genannten Beschäftigten arbeiten 12 Beschäftigte schwerpunktmäßig im Mobilen Impfteam des Corona-Krisenstabes, das eigenständige Impfaktionen anbietet. Hierbei wird erfolgreich verschiedensten Personengruppen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zur ärztlichen Regelversorgung haben, ein niedrigschwelliges Impfangebot unterbreitet. Das Impfteam ist kontinuierlich tätig und besucht vorrangig Gemeinschaftsunterkünfte und ASOG-Einrichtungen des Bezirks. Seit Beginn des Jahres haben 15 Impfaktionen in solchen Einrichtungen stattgefunden, darunter beispielsweise in der - ASOG Lankwitzer Straße (Einrichtung für Wohnungslose) - ASOG Christinenhof (Mutter-Kind-Einrichtung, Wohnungslose) - GamBe Einrichtung der Eingliederungshilfe - Berliner AIDS-Hilfe - Wohnungslosentagesstätte Unionhilfswerk - Frauentreff Olga
Die Vorlage amtliche Ausweisdokumente ist keine Voraussetzung für den Erhalt der Impfung. Das Mobile Impfteam steht in engem Kontakt zu den Leitungen der vorgenannten Einrichtungen und bereitet die Impftermine so vor, dass sich die Zielgruppe zum Impftermin auch an ihrem vertrauten Ort aufhält. Das Impfangebot ist hier stets angekündigt. Dieses aufsuchende Angebot wird als Service für immobile und alle Personen verstanden, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, andere Orte aufzusuchen. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass Informationen über wechselnde Adressen die vulnerablen Zielgruppen, beispielsweise Wohnungslose, schwer bzw. gar nicht erreichen.
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