Drucksache - 0174/XXI
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-89 VE vom 7. Januar 2021 mit Deckblatt vom 22. September 2021 nebst beiliegender Begründung wird beschlossen. 2. Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen 3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach Beschlussfassung durch die BVV als Rechtsverordnung festzusetzen und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen. |
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