Drucksache - 0069/XXI  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Innsbrucker Platz nach schwerem Unfall herstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDFrakt. GRÜNE, SPD
Verfasser:Frau Bialluch-Liu, AstridMüller-Wenk, Catherine
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
16.03.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
06.04.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass am Innsbrucker Platz auf dem Mittelstreifen des nördlichen Übergangs der Hauptstraße in westlicher Fahrtrichtung zur Wexstraße eine Behelfsampel als Sofortmaßnahme aufgestellt wird.

 

Zudem wird dem Bezirksamt empfohlen, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass

 

der Wegfall der zweiten Abbiegespur von der Platzmitte her in Richtung Bundesallee,

in Zusammenarbeit mit der Unfallkommission weitere Maßnahmen entsprechend § 21 Absatz 2 MobG zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr als auch

der zeitnahe Komplettumbau des Knotenpunktes Innsbrucker Platz

 

geprüft werden.

 

Der BVV soll bis zur April-Sitzung der BVV ein Zwischenstand berichtet werden.

 

Begründung:

 

Am 19. Januar 2022 ereignete sich auf dem Innsbrucker Platz ein schwerer Unfall, bei dem eine Zuzugehende und eine Radfahrende von einem Auto angefahren worden sind, welches zuvor aus Richtung Bundesplatz kommend die Wexstraße befuhr, auf dem Platz wendete und in Richtung Erfurter Straße zurückfuhr. An der Ampel Hauptstraße Ecke Wexstraße wurden die Frauen übersehen, die durch den Unfall schwer verletzt worden sind.

 

Am Knotenpunkt Innsbrucker Platz sind regelmäßig viele Beinaheunfälle zu beobachten, die dadurch entstehen, dass von der Platzmitte herkommende Fahrzeuge durch die die Hauptstraße in Richtung Süden befahrenden zu dieser Zeit wartenden Fahrzeuge „freie Fahrt“ signalisiert bekommen, jedoch der Fuß- und Radverkehr in gleicher Richtung die Fahrbahn noch nicht vollständig räumen konnte.

 

Entsprechend § 21 (2) MobG sind nach schweren Unfällen seitens der zuständigen Verwaltung auf Landesebene zu prüfen, ob kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen umgesetzt werden können.

 
 

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