Drucksache - 0160/XXI  

 
 
Betreff: Gesundheitsstandort Wenckebach – Krankenhausbeirat des Bezirkes bei Bedarfsanalyse und Weiterentwicklung beteiligen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDFrakt. GRÜNE, SPD
Verfasser:1. Frau Dr. Urban, Katharina
2. Frau Hantke, Janis
Müller-Wenk, Catherine
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
06.04.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich dafür einzusetzen, dass dem Krankenhausbeirat bzgl. der Weiterentwicklung des Wenckebachgeländes Möglichkeit zur Stellungnahme entsprechend KHUntG BE §4 gegeben wird. Hierzu gehört die Beteiligung im Rahmen der geplanten Bedarfsanalyse sowie die Möglichkeit, zum Abschlussbericht Stellung nehmen zu können.

Aus der Analyse resultierende Weiterentwicklungsoptionen sind dem Krankenhausbeirat vor Beschluss vorzustellen, damit auch hier die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben ist.

Der BVV ist spätestens nach Abgabe des Abschlussberichtes der Bedarfsanalyse zu berichten.

Begründung:

Die Gesundheitsversorgung am Standort Wenckebach ist schon seit Jahren Gegenstand der Diskussion. Um die weitere Planung bedarfsgerecht voranzutreiben, wurde immer wieder auf die Notwendigkeit einer Bedarfsanalyse hingewiesen. Aktuellen Informationen seitens der Vivantes GmbH zufolge soll diese Bedarfsanalyse nun angestoßen werden.

Das KHUntG BE regelt in §4 (1) Satz 4 „Vor Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in der Region haben, ist dem Krankenhausbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, die an die Geschäftsführung der Gesellschaft weiterzuleiten ist.“ Damit der Krankenhausbeirat seiner gesetzlich verankerten Aufgabe nachkommen kann, soll er die Möglichkeit erhalten, vor Auftragsvergabe zur Leistungsbeschreibung Stellung zu nehmen. Auch zu dem Abschlussbericht der Bedarfsanalyse ist dem Krankenhausbeirat die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

Die genaue Ausgestaltung des Beteiligungsprozesses ist zwischen Bezirksamt und den Mitgliedern des Krankenhausbeirates abzustimmen.

 
 

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