Drucksache - 0144/XXI
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die in der Anlage genannten Personen werden gemäß § 30 Landeskrankenhausgesetz und § 12 Gesetz für psychisch Kranke als Patientenfürsprecher_innen für die XXI. Wahlperiode gewählt.
Anlage
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