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Alle Bürger:innen des Bezirks sind dazu berechtigt, eine informelle Beteiligung zu einem bezirklichen Vorhaben anzuregen, wenn bei diesem bislang keine Beteiligung vorgesehen ist. Darüber hinaus können bei einem Vorhaben, bei dem eine formelle oder informelle Beteiligung beabsichtigt ist oder bereits stattgefunden hat, zusätzliche Stufen der Beteiligung angeregt werden.
Mit Bürger:innen sind alle Personen gemeint, die in Steglitz-Zehlendorf wohnen und / oder arbeiten. Auch Kinder und Jugendliche sind, gegebenenfalls über Vertreter:innen, zur Anregung von Beteiligung berechtigt. Ebenso haben Vertreter:innen von Vereinen und Initiativen und sonstige Akteur:innen aus der Einwohnerschaft sowie in politischen Gremien gewählte Personen das Recht, die Beteiligung der Bürger:innen an einem Vorhaben anzuregen.