Steglitz-Zehlendorf beteiligt - Möchten Sie eine Beteiligung anregen?

Raum für Beteiligung - Ideen

Möchten Sie eine Beteiligung anregen?

Möchten Sie bei einem Vorhaben im Stadt·teil mitreden?
Dann regen Sie eine Beteiligung an.
Dafür gibt es einiges zu beachten.
Das erklären wir Ihnen hier.

Wer kann eine Beteiligung anregen?

Alle Personen aus Steglitz-Zehlendorf können eine Beteiligung anregen, egal ob sie Bewohner, Kind, Jugendlicher, Beschäftigter, Politiker sind
oder einem Verein oder Verband angehören.
Sie können sagen, bei welchen Vorhaben im Stadt·bezirk Sie sich eine Beteiligung wünschen.
Oder ob Sie mehr Beteiligung und weitere Informationen wünschen.

Wie können Sie eine Beteiligung anregen?

Schreiben Sie eine Nachricht an das zuständige Fachamt im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.
Sie können auch das Formblatt „Anregung von Beteiligung“ ausfüllen und an die Anlaufstelle per E-Mail senden: kontakt@sz-beteiligt.de

Wichtig:

Für jedes Vorhaben kann nur ein Beteiligungs·antrag eingereicht werden.
Sie können bei uns fragen, ob schon jemand einen „Antrag auf Beteiligung“ für dieses Vorhaben abgegeben hat.
Wir vom Team „Raum für Beteiligung“ Steglitz-Zehlendorf helfen Ihnen bei der Antrag·stellung und beim Ausfüllen des Formblatts.
Anschließend prüft die Verwaltung oder das zuständige Fachamt Ihren Antrag.

Wie geht es weiter, wenn Ihr Antrag auf Beteiligung angenommen wird?

Wenn Ihr Antrag angenommen wird, dann wird die geplante Beteiligung in die Vorhaben·liste eingetragen.
Dann planen wir, wie die Beteiligung erfolgen kann und schreiben dafür ein Beteiligungs·konzept.
Wenn es schon ein Beteiligungs·konzept gibt, prüfen wir, wie man es in Zukunft verbessern kann.

Wie geht es weiter, wenn Ihr Antrag auf Beteiligung abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, dann bekommen Sie einen negativen Bescheid.
In dem Bescheid steht auch, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde.
Der Grund für die Ablehnung wird veröffentlicht.

Die Ablehnung Ihres Antrages können Sie noch einmal prüfen lassen. Dafür müssen Sie einen weiteren Antrag stellen.
Der Stadt·rat oder die Stadt·rätin prüft dann Ihren zweiten Antrag.
Wenn der zweite Antrag auch abgelehnt wird, muss das erneut begründet werden.

Wie können Sie ein neues Vorhaben anregen?

Wenn Sie eine neue Idee für die Gestaltung Ihres Stadt·bezirks haben, dann können Sie diese Idee den Bezirks·verordneten vorschlagen.
Kommen Sie zu uns, zum Raum für Beteiligung.
Wir haben dafür ein Formular.
Darin können Sie Ihren Vorhaben·vorschlag aufschreiben.
Auf der nächsten Bezirks·verordneten·versammlung, kurz BVV, wird über Ihren Vorschlag beraten.

Wenn die Mitglieder der BVV Ihren Vorschlag gut finden, geben sie diesen weiter an das Bezirksamt.
Das Bezirksamt entscheidet dann, ob Ihr Vorhaben·vorschlag und eine Beteiligung möglich sind.
Das Bezirksamt prüft, ob das Vorhaben angemessen und machbar für den Bezirk ist.
Es prüft auch, wie viel Zeit, Geld und Personal dafür notwendig sind.
Das Bezirksamt informiert anschließend alle Bürgerinnen und Bürger, wie es sich zu Ihrem Vorhaben·vorschlag entschieden hat.