Antrag auf Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN) 2024 - Einzelmaßnahmen

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Hinweise zum Antrag

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt den Bezirken seit über 20 Jahren Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur verbinden.
Hierunter fallen z.B. Materialkosten für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt – immer bezogen auf öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Horte, Kindertagesstätten, Nachbarschaftsheime, Senioreneinrichtungen sowie Sport- und Grünanlagen.
Investitionskosten oder Ausstattungen sind hiervon jedoch ausgenommen.

Antragsberechtigt sind alle Bürger*innen oder Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und im Rahmen selbst organisierter Aktivitäten für ihre förderungswürdigen Vorhaben Sachmittel benötigen. Zudem muss die geplante Maßnahme im Bezirk Steglitz-Zehlendorf durchgeführt werden, jedoch außerhalb der für das Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete (hier in Steglitz-Zehlendorf die Thermometersiedlung, siehe auch: Quartiersmanagement Thermometersiedlung)

Die maximale Förderung je Projekt oder Initiative liegt bei 2.000,00 €. Der Antragsteller beteiligt sich am Vorhaben durch die ehrenamtlich erbrachten Leistungen, für die auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten der jeweiligen Maßnahme als Pauschale gewährt werden kann, wenn eigene Gegenstände (Büromaterial, Telefon, PKW) mit genutzt werden.

Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen. Auslagenerstattungen sind möglich.

Anträge können mit dem nachfolgenden Formular gestellt werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen und Anlagen des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf.

Bitte wählen Sie die entsprechende Einrichtung aus *

Antragsteller

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten.

Initiativen, wie Wohlfahrtsverbände, caritative oder diakonische Einrichtungen sowie Nachbarschaftszentren, bitten wir um einen Nachweis der Registrierung in der Transparenzdatenbank Berlin.

Bitte geben Sie zunächst Ihre Kontaktdaten an.

Ansprechpartner_in: *
Besteht eine Registrierung in der "Transparenzdatenbank Berlin (gilt nur für Initativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten)? * ?

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist.

Bitte beschreiben Sie nachstehend die geplante Maßnahme:

Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme bis zum Jahresende abgeschlossen sein muss, da anderenfalls die gewährten Mittel zurück zu zahlen sind.
Der im Bewilligungsbescheid benannte Zeitraum ist zunächst maßgeblich und richtet sich nach Ihren nachstehenden Angaben.

Eingabebeispiel: 22.02.2022

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung beträgt höchstens 2.000 € je Einzelmaßnahme.
Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen. Auslagenerstattungen sind möglich.
Der Antragsteller beteiligt sich am Vorhaben durch die ehrenamtlich erbrachten Leistungen, für die auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten der jeweiligen Maßnahme als Pauschale gewährt werden kann, wenn eigene Gegenstände (Büromaterial, Telefon, PKW) mit genutzt werden.

Sofern projektbezogene Anschaffungen erfolgen, werden die erworbenen Güter den Akteuren/ Einrichtungen zur Nutzung und Weiterverwendung übergeben, sie verbleiben aber im Eigentum des Landes Berlins.

Alle Gegenstände sind ab einem Wert von 250,00 € (netto) mit einer Inventarnummer als Eigentum des Landes Berlins zu kennzeichnen und in einer entsprechenden Liste zu inventarisieren. Die Ehrenamtlichen oder andere dürfen nach Beendigung der Maßnahme über diese Gegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bezirkes nicht verfügen.

Gebühren- und Dienstleistungskosten, Personalausgaben und Honorare oder Verköstigungen sind hingegen nicht förderfähig.

Beantragen Sie eine Aufwandsentschädigung? *

Abschließende Hinweise:

Bewilligung

Die Sachmittel werden nur bei Vorliegen vollständiger Unterlagen bewilligt. Einen Rechtsanspruch auf Förderung oder auf eine bestimmte Höhe der Förderung besteht nicht.

Verwendungsnachweis

Die Verwendung der Sachmittel ist spätestens vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens dem zuständigen Bezirksamt vorzulegen.

Vielen Dank für Ihre Angaben, Ihren Antrag können Sie nun online versenden. Bitte tragen Sie abschließend noch Ihre E-Mail Adresse ein

Einwilligung zur öffentlichen Nennung der Antragsstellenden *

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

Einwilligung *
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