Im Zuge der Planungen zum Berliner Haushalt für die Jahre 2022/23 wurde bekannt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Sondermittel für die bezirklichen Integrationsfonds ab 2022 nicht mehr fortzuschreiben gedachte. Gegen diese Entscheidung regte sich im Frühjahr 2021 großer Widerstand, u.a. sowohl der bezirklichen Integrationsbeauftragten und der Landesintegrationsbeauftragten als auch aus der aktiven Zivilgesellschaft heraus. Die gemeinsamen Bemühungen zum Erhalt des bezirklichen Integrationsfonds waren erfolgreich. Die Fortführung des Integrationsfonds in voller Höhe im Jahr 2022 wurde wieder in den Haushaltsentwurf mit aufgenommen. Es sind demnach insgesamt rund 9 Mio. EUR in 2022 für die Aufrechterhaltung und Etablierung zentraler Strukturen der Integrationsarbeit in den Bezirken vorgesehen. Die finale Verabschiedung des Haushaltes steht aktuel noch aus. Für das Jahr 2023 sollen dann nur noch Mittel in Höhe von 75% der Gesamtsumme bereitstehen, die dann
anhand des Verteilschlüssels auf die Berliner Bezirke verteilt werden. Nichtsdestotrotz ist der Erhalt des Integrationsfonds ein gemeinsamer Erfolg der Akteur*innen der Berliner Integrationsarbeit.
Die Stellungnahmen der Integrationsbeauftragten zur dauerhaften Förderung bezirklicher Integrationsarbeit sowie ein umfangreiches Schreiben der in den Bezirken für den Integrationsfonds verantwortlichen Koordinator*innen, welches noch detaillierter beschreibt, welche negativen Folgen ein Wegfall des Integrationsfonds für Zugewanderte in Berlin hätte, finden Sie zu Ihrer Information weiterhin untenstehend zum Download.