Die Unterschutzstellung von besonderen Landschaftsbereichen ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden durch Rechtsverordnung unterschiedliche Schutzgebiete (Landschaftsschutz-, Naturschutzgebiete) ausgewiesen und einzelne Landschaftsbestandteile (GBL) förmlich unter Schutz gestellt. Durch die Rechtsverordnungen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert.
Vorhaben oder Handlungen, die dem Gebiet schaden könnten, unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt durch die Untere bzw. Oberste Naturschutzbehörde. Eine Schädigung des Schutzgebietes oder – objektes ist verboten. Zur dauerhaften Qualitätssicherung werden u.a. spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Erteilung von Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen ist möglich.