Radfahren in Grünanlagen

Grünanlage mit Radfahrer

Mit einem Zusatzschild, dass das Fahrradfahren gestattet ist, Fußgänger aber Vorrang haben, werden einzelne Parkwege kenntlich gemacht. Es ist ein Kompromiss zwischen den Wünschen der Anwohner, Eignung der Wege sowie zusätzliche Konsequenzen für den Eigentümer der Wege, dem Fachbereich Grünflächen.

Bitte beachten Sie die Zusatzschilder.

Grünanlagen, in denen einzelne Wege zum Radfahren freigegeben sind:

  • Krumme Lanke
  • Stammbahn
  • Gemeindepark Lankwitz
  • Gemeindewäldchen
  • Fischtalpark
  • Schweizerhof-Park
  • Schönower Park
  • Karl-Schmidt-Rottluff-Weg
  • Grünzug am Buschgraben
  • Ringelsteinweg
  • Heinrich-Laehr-Park
  • Westlich des Teltowkanals (v. Teltower Damm bis Wever-Promenade)
  • Stadtpark Steglitz (Nord-Süd-Richtung)
  • Maulbronner Ufer
  • Krahmer Str.
  • Schilfluch-Moorgraben
  • Waltershauser Straße
  • Wegeverbindung im Bäkepark zwischen Teltowkanal u. Wolfensteindamm
  • Wegeverbindung im Stadtpark Steglitz (Ost-West-Richtung als Verbindung zwischen der Goebenstraße und der Straße „Unter den Rüstern“)
  • Verbindungsweg zum Teltowkanal durch den Schlosspark Lichterfelde
  • Verlängerung des bestehenden Hauptweges im Schönower Park entlang des anliegenden Schulsportplatzes
  • Jochen-Klepper-Weg in Nikolassee
  • Zinnowweg
  • Ostseite des Schlachtensees
  • Östliche Wegeverbindung im Dreipfuhlpark
  • Südliche Wegeverbindung entlang des Ernst-Reuter-Sportfeldes
  • Parkweg in der Grünanlage entlang der KGA Osdorf an der Rodelbahn sowie KGA am Wäldchen (Verbindung nach Teltow z.Zt noch nicht möglich)

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