Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

FAQ

Warum wirken viele Grünflächen und Parkanlagen ungepflegt ?

  • Die Pflegeleistungen müssen durch senatsseitige Kürzungen der Personal- und Sachmittel massiv eingeschränkt werden
  • Grünflächenleistungen wie Mahd, Unkrautentfernung und Schnitt finden dadurch nur noch in längeren Zeitabständen statt
  • Belastungen, wie Sturmereignisse und Beseitigung von Eichenprozessionsspinnern oder Ambrosia führen zu weiteren Engpässen für den Fachbereich.
  • Als Priorität gilt die Verkehrssicherungspflicht an Bäumen und die Beseitigung von Unfallgefahren

Ist Verschmutzung und Vandalismus in Grünanlagen ein Problem ?

  • Das trifft leider zu.
  • Vermüllte Grünanlagen, zerstörtes Mobiliar und Graffiti hinterlassen den Eindruck der Verwahrlosung.
  • Hunde hinterlassen ihren Kot und zerstören Anpflanzungen.
  • Füttern von Tauben und anderen Kleintieren führt zu Rattenbefall. Ordnungswidrig abgekippte Gartenabfälle in öffentlichen Grünanlagen locken Wildschweine an.
  • Eine hilfreiche Initiative dazu von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin:
    Kein Müll im Park
  • Pressemitteilung der Bezirksstadträtin Frau Christa Markl-Vieto zur Müllbeseitigung in den öffentlichen Grünanlagen

Wer ist wo für die Abfall- und Laubbeseitigung zuständig?

  • In den geschützten Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen der Fachbereich Grünflächen
    (Unter Strauchpflanzungen wird das Laub belassen, um den natürlichen Nährstoffkreislauf zu gewährleisten).
  • Auf Straßenbegleitgrün Gehwegen und Fahrbahnen die Berliner Stadtreinigung (BSR)

Wie oft und wann wird im Straßenland gemäht ?

  • Der Fachbereich mäht 119 ha Straßengrün und erhält dafür eine Finanzmittelzuweisung von 0,84€ / m² und Jahr. Davon wird eine zweimalige Mahd im Jahr, beginnend ab Mitte Juni finanziert.
  • Häufigere Mahd würde eine Reduzierung von Leistungen in anderen Bereichen bedeuten.
  • Es wird gebietsweise vorgegangen, um effektiv und rationell zu arbeiten – Terminzusagen sind nicht möglich.
  • Aus Kapazitätsgründen und wirtschaftlichen Erwägungen wird sowohl vom Fachbereich als auch von Firmen des Garten- und Landschaftsbaus gemäht.

Darf ich die Baumscheibe vor meiner Haus- /Ladentür bepflanzen ?

  • Ja, Sie tragen damit zu einem schöneren Wohnumfeld bei und der Baum freut sich über zusätzliche Wassergaben. Kontakt erbeten!
  • Die Bepflanzung sollte jedoch mit dem Fachbereich abgestimmt werden, damit der Straßenbaum keinen Schaden nimmt. Geeignet sind ein- oder zweijährige Beetpflanzen oder Stauden geringer Wuchshöhe.
  • Kletterpflanzen oder dornige Gewächse, Sträucher und Tiefwurzler sind nicht geeignet.
  • Auf Umzäunungen muß aus Verkehrssicherungs-Gründen verzichtet werden.

Bleibt biologische Vielfalt im Straßengrün erhalten ?

  • Mit einer geringen Schnittfrequenz wird ein wertvoller Beitrag zur biologischen Vielfalt geleistet – dies ist auch wegen der Biodiversität im Stadtbild gewünscht.
  • Es ergibt sich ein positiver Nutzen der Wildkräuter für Flora und Fauna.
  • Wildblumen haben die Möglichkeit sich zu versamen, so dass Bereiche von Jahr zu Jahr bunter werden und Schmetterlinge, Wildbienen und Hummeln Nahrung erhalten.

Was ist in Grünanlagen erlaubt, was ist verboten ?

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