Alle Anlagen und Plätze, die mit dem Grünanlagenschild gekennzeichnet sind, unterliegen den Regelungen des Berliner Grünanlagengesetzes
Geschützte Grünanlagen
Sämtliche vorhandenen Grünanlagen stehen fast uneingeschränkt ganzjährig und kostenfrei allen Nutzern zur Verfügung
Es gibt Parkanlagen, wohnungsnahe Grünanlagen und Naherholungsanlagen
Ganzjährig erfolgt hier die Pflege, wie Mahd, Baum- und Strauchschnitt, Müll- und Laubbseitigung sowie Wegeinstandhaltung.
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Hinweis
Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und Ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verpflichtung zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht.
Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen
Postfach
14160 Berlin
Leitung
Amtsleitung
Herr Schuster
Tel.: (030) 90 299-52 64
Fax: (030) 90 299-62 35
Fachbereichsleitung
Herr Lentz
Kontakt
Sekretariat
N.N.
Tel.: (030) 90 299-61 73
Fax: (030) 90 299-63 88