Feuerwerk und Pyrotechnik - ganzjährig und an Silvester
Bild: volkerr - Fotolia.com
Kategorien
-
Erklärung
-
Kategorie 1
z.B. Knallerhits, Knallerbsen, Knallteufel etc.
Diese dürfen ganzjährig verwendet und an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.
-
Kategorie 2
z.B. Böller, Raketen, Feuerwerksbatterien, Raketen etc.
Diese dürfen nur in der Silvesterzeit vom 31.12. ab 18:00 Uhr bis zum 01.01. 07:00 Uhr gezündet werden.
-
Kategorie 3, 4
Profifeuerwerkskörper (sind nicht frei erhältlich!)
-
Kategorie T1
Technische Feuerwerkskörper (frei erhältlich)
-
Kategorie T2
Profifeuerwerkskörper die Verwendung auf z.B. Bühnen finden (sind nicht frei erhältlich!).
Erlaubnisse zum Vertrieb oder Abbrand von pyrotechnischen Artikeln
Anzeigemeldung Pyrotechnik Formular
-
Anzeige- Abbrennen eines Feuerwerks (Pyrotechniker)