Ab 01.01.2019 gilt im gesamten Stadtgebiet die allgemeine Leinenpflicht grundsätzlich für alle Hunde, deren Haltung nach dem 22.07.2016 aufgenommen wurde.
Für Hunde die schon vor diesem Zeitpunkt gehalten wurden, gilt die allgemeine Leinenpflicht nicht. Sie benötigen daher auch keine Sachkundebescheinigung (sog. „Hundeführerschein“) um Ihren Hund ohne Leine zu führen.
Für den Nachweis, dass Sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Ihren Hund gehalten haben, genügen z.B. Haftpflichtpolice, Steuerbescheid, Eintrag im Heimtierausweis oder die Registrierung bei einem Heimtierregister (z.B. Tasso, Findefix, etc.).
Wenn Sie Ihren Hund schon seit mindestens 3 Jahren ohne Beanstandung halten, können Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt ab 01.01.2019 dennoch eine Sachkundebescheinigung beantragen.