Amtsvormundschaft / Kindschaftsrechtliche Beratung

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Beratung und Unterstützung

In dem Fachbereich Amtsvormundschaft / Kindschaftsrechtliche Beratung (AV/KB) erhalten Sie, wenn Sie mit einem minderjährigen Kind in einem Haushalt leben, Beratung und Unterstützung unter anderem
  • bei der Klärung der Vaterschaft
  • bei Fragen zum Unterhalt ihres minderjährigen Kindes gegen den Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt
  • junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in ihren eigenen Unterhaltsansprüchen
    Hier werden
  • Beurkundungen vorgenommen
  • Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes
    und
  • Vormundschaften für deutsche Kinder und minderjährige begleitete Flüchtlinge, die in Steglitz-Zehlendorf wohnen, geführt

Beurkundungen

Beurkundungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt, sofern ein Elternteil oder das Kind im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnt.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an jugendamt-beurkundung@ba-sz.berlin.de

Bitte beachten Sie: Es kann bis zu drei Monate dauern, bis ein Beurkundungstermin frei ist. Bitte reichen Sie die Unterlagen für die Beurkundungen mindestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin ein.

Beurkundungen im Jugendamt sind derzeit kostenfrei.

Sie werden nach Vereinbarung eines Termins überwiegend für folgende Urkunden aufgenommen:

  • Vaterschaftsanerkennung (VA) und Zustimmung der Mutter vor und nach Geburt
  • gemeinsame Sorgeerklärungen
  • Unterhaltsurkunden (UH)

Für die Beurkundung sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen

bei der Vaterschaftsanerkennung mit oder ohne gemeinsamen Sorgerechts
  • gültige Personalausweise oder Pässe beider Elternteile
  • Mutterpass vor Geburt oder Geburtsurkunde des Kindes oder Bescheinigung über die Geburt des Geburtsstandesamtes des Kindes nach Geburt
  • Geburtsurkunde des Vaters
Unterhaltsurkunden (UH)
  • Personalausweis des Unterhaltspflichtigen
  • Schreiben über die Höhe der Unterhaltsforderung des vertretenden Elternteils, Jugendamtes oder Rechtsanwalts
  • Geburtsurkunde des Kindes
gemeinsames Sorgerecht
  • Personalausweise der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung , wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen ist

Um Wartezeiten zu vermeiden, senden Sie bitte die Unterlagen vorab zu:
per Mail an
jugendamt-beurkundung@ba-sz.berlin.de
per Post an
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt
Amtsvormundschaft / Kindschaftsrechtliche Beratung
14160 Berlin

Bei anderen Beurkundungen erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch unter den Nummern
030 / 90299 3522 oder 030 / 90299 3354
über die erforderlichen Unterlagen.

Terminvereinbarungen erfolgen direkt von der Urkundsperson. Wenn Sie schriftlich per Post oder E-Mail die Unterlagen in Kopie einreichen, geben Sie bitte eine Rückrufnummer an, unter der Sie gut zu erreichen sind!

Beistandschaften

Eine Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nach §§ 1712 ff BGB können Sie hier beantragen.
Wir senden Ihnen gerne einen aktuellen Antrag zu.

Nachrichten bitte
per Mail an
jugendamt-kbv@ba-sz.berlin.de

Hier finden Sie die Broschüre der Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Justiz zum Thema Beistandschaft.

Vormundschaften

Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften werden im Jugendamt geführt,
wenn Eltern das Sorgerecht oder ein Teil des Sorgerechts durch eine gerichtliche Entscheidung entzogen und auf das Jugendamt übertragen wurde.

Nachrichten können
per Mail an
jugendamt-av@ba-sz.berlin.de
oder
per Post an
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt
Amtsvormundschaft / Kindschaftsrechtliche Beratung
14160 Berlin
gesandt werden.

Vormundschaften für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Vormundschaften für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge werden im Fachbereich UMF am Standort Beethovenstraße 34-36, 12247 Berlin geführt.
Der Fachbereich ist unter folgender Mail zu erreichen:
jugendamt-muf@ba-sz.berlin.de
Die Geschäftsstelle ist telefonisch erreichbar unter 030 / 90299 1966

Negativbescheinigungen / Auskunft aus dem Sorgeregister

Negativbescheinigungen als Nachweis über das alleinige Sorgerecht
werden im Familienbüro ausgestellt.
Bitte wenden Sie sich
per Mail an
jugendamt-sorgeregister@ba-sz.berlin.de
per Post an
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt/Familienbüro
14160 Berlin