Negativbescheinigung – Was heißt das?
Die von nicht verheirateten Kindeseltern abgegebenen Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge für ihr Kind werden bei dem Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, in einem Register (sog. Sorgeregister) erfasst. Das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf führt also das Sorgeregister für alle im Bezirk Steglitz-Zehlendorf geborenen Kinder.
Für Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind und die keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Für eine Mutter, die z. B. bei Behörden oder Banken nachzuweisen hat, dass sie die alleinige elterliche Sorge hat, stellt das Jugendamt eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister aus.
Der Antrag auf Erteilung dieser Bescheinigung ist bei dem Jugendamt am Wohnort der Mutter zu stellen. Wurde das Kind nicht in dessen Zuständigkeitsbereich geboren, fragt das Jugendamt bei dem zuständigen Sorgeregister nach und stellt nach Auskunft, dass dort keine Sorgeerklärung erfasst ist, eine Negativbescheinigung aus. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung in Fällen, in denen die Geburt des Kindes nicht beim Standesamt Steglitz-Zehlendorf beurkundet ist, in der Regel nicht am selben Tag erteilt werden kann, da eine Anfrage an das Jugendamt am Geburtsort des Kindes gerichtet werden muss. Die Erteilung einer Negativbescheinigung ist kostenfrei und wird Ihnen per Post zugesandt.
Was muss ich mitbringen?- Geburtsurkunde des Kindes oder Abstammungsurkunde des Kindes
- Personalausweis bzw. der Paß mit aktueller Meldebescheinigung der sorgeberechtigten Mutter